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1339. Februar 28. Breslau (dat. Wrat.).

die dom., qua cantatur Oculi.

Die Bresl. Bgr Joh. de Oppauia (v. Troppau), Joh. Salomonis u. Franczko Hartlibi, sowie Cunad v. Falkenhayn u. Joh. Schirmer namens derselben u. deren Erben geloben den Städten Liegnitz u. Haynau, ihnen alle ihre Freiheiten u. Rechte, wenn sie dieselben durch Urkk. oder durch andere Beweise erhärten können, besonders aber die Gunstverleihungen, die Hzg Boleslaus (III.) der Stadt Liegnitz wegen ihres Brandes (v. 25. Mai 1338, s. das.) u. wegen anderer Verarmungen erteilt hat, - u. ebenso die Privilegien, die er etwa der St. Haynau verlieh -, getreulich zu halten u. sie gegen jede Beeinträchtigung zu schützen. Sollten sie diese Städte auf dem Wege des Verkaufes oder der Verpfändung von sich auf andere überweisen, dann verpflichten sie sich, ihnen eine gleiche Urk. von diesen (den neuen Pfandbesitzern), an die sie sie überweisen würden, mit dem gleichen Gelöbnis zu verschaffen.

O. Z.


Aus dem i. Liegnitzer Ratsarch. Urk. Nr. 51 Orig. Perg., an dem an Pergamentstreifen das S. des Joh. Salomonis (m. einem Hausmarkenähnl. Zeichen u. der Legende SIGNUM SALOMON.) [Nach Auskunft des Liegn. Stadtarch. v. 25. Juni 1924] u. das des Cunad v. Valkinhayn (auf einem dreieckigen Wappenschilde ein Geweih) hängen, abgedr. b. Schirrmacher, Liegnitzer Urkdbuch (1866), S. 82.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 30, 1925; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1338 - 1342. Herausgegeben von Konrad Wutke und Erich Randt.